Friedrichshafen, 5. Mai 2021. Mit rechtsradikalen Parolen und Gesten fällt ein 65-Jähriger in der Innenstadt »unangenehm auf«. Worin diese bestanden, will die Polizei nicht sagen. Ein Corona-Bezug sei allerdings »nicht bekannt«.
Mit strafrechtlichen Folgen muss ein 65-jähriger Mann rechnen, der am späten Mittwochnachmittag in der Friedrichshafener Innenstadt mit verfassungsfeindlichen Gesten und Äußerungen negativ aufgefallen war. Das berichtet die Polizei am Freitag in einer Mitteilung an die Presse unter dem Titel »Mann fällt negativ auf«.
Polizei schweigt sich aus
Zuvor hatte er laut Meldung in einem Lebensmittelgeschäft Angestellte angepöbelt, woraufhin die Beamten verständigt wurden. Gegenüber den eingesetzten Polizisten und zahlreichen Passanten fiel er »erneut unangenehm auf und wiederholte mehrfach völlig unangebrachte Gesten und Äußerungen, die nun strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.«
Worin die Gesten und Äußerungen des Mannes bestanden, will die Polizei auf Nachfrage nicht sagen. Nur soviel verrät ein Sprecher: »Bei den verfassungsfeindlichen Gesten und Äußerungen im Nachgang war eine rechtsgerichtete Tendenz zu erkennen.« Zum Hintergrund der Tat, einem Auslöser oder Anlass könne die Polizei ebenfalls »keine Angaben machen«. Allerdings sei dort »kein Corona-Bezug bekannt«.
(Titelbild: Unterkunftsbaracke des KZ-Außenkommando Biesings, auch Schlachters genannt, im Landkreis Lindau. Es war eines der Außenlager am Bodensee des Konzentrationslagers Dachau. Gemeinfrei, aus: Werner Dobras, Andreas Kurz (Hrsg.): Daheim im Landkreis Lindau, Stadler Verlagsgesellschaft, Konstanz 1994, S. 133, ISBN 3-7977-0281-7)