Weil ein damals 46-Jähriger aus Langenau im Sommer mit nacktem Oberkörper unterwegs war und so ein Hakenkreuz auf seinem linken Oberarm zur Schau stellte, muss er nun 1600 Euro Geldstrafe bezahlen.
Wegen des Verwendens von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen musste sich am 10. Dezember 2020 ein Langenauer vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit 46 Jahre alte Angeklagte war am 12. August 2020 gegen Mittag um 12:25 mit nacktem Oberkörper auf der Bahnhofstraße/Maria-Theresia-Straße in Günzburg unterwegs, sodass sein Hakenkreuztattoo auf dem linken Oberarm deutlich sichtbar war.
Allerdings erschien der Angeklagte nicht zu seiner Gerichtsverhandlung. Deshalb wurde sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen, wie das Gericht erst jetzt auf Nachfrage mitteilte. Deshalb müsse er nun 40 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt also 1600 Euro Geldstrafe bezahlen. (Az. 2 Cs 331 Js 18062/20)
(Titelbild: Auf dem jüdischen Friedhof in Ichenhausen wurden 18 Tote aus dem Außenlager Burgau des KZ Dachau beigesetzt. Das Lager entstand erst in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs, um den Flugzeugbau von Militärflugzeugen der Firma Messerschmitt kriegsbedingt zu verlagern und dezentral zu organisieren. CC BY-SA 3.0 GFreihalter)