Wegen Dutzender rassistischer und gewaltverherrlichender Posts muss sich ein Krumbacher Neonazi vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Geldstrafe von rund 4000 Euro beeindruckt ihn nicht.
Am Donnerstag vergangener Woche musste sich der Krumbacher Neonazi Mike S. vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1969 in Zwickau geborenen Kraftfahrer die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Billigung von Straftaten in mehreren Fällen sowie verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen vor.
Nazi-Zeichen und Hinrichtungs-Szenarien
So habe der Angeklagte auf einem unter seinem Namen laufenden öffentlichen Facebook-Account 2020 und 2021 rund 60 Beiträge verfasst, »die unter anderem Hakenkreuze, SS-Runen sowie Porträtdarstellungen Adolf Hitlers enthalten und fremdenfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Inhalte thematisieren.«
Darüber hinaus veröffentlichte er am 5. August 2020 eine fotografische Darstellung eines brennenden Scheiterhaufens, in die im Wege einer Fotomontage unmittelbar in den Scheiterhaufen die ehemalige Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel eingebracht worden war, und am 16. Mai 2020 eine fotografische Abbildung eines uniformierten Soldaten, der mit einer Pistole auf den Kopf einer vor ihm knienden Person zielt, der im Wege der Fotomontage durch Merkels Kopf ersetzt worden war, so die Staatsanwaltschaft. Hierdurch werde die Tötung der ehemaligen Bundeskanzlerin gutgeheißen.
Szeneverteidiger Steffen Hammer
Am 6. Oktober 2021 veröffentlichte er schließlich die erste Seite des gegen ihn im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Memmingen ergangenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts-Ermittlungsrichter-Memmingen, »wobei sowohl die Personalien als auch die zu beschlagnahmenden Gegenstände ersichtlich waren, noch bevor das Verfahren abgeschlossen war.«
Gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ließ sich Mike S. von Rechtsanwalt Steffen Hammer verteidigen. Der Reutlinger Neonazi-Anwalt spielte ab 1988 selbst in einer Rechtsrockband, deren Songs später für die Produktion von Videos der Nazi-Terrorzelle NSU Verwendung fanden. Sein ehemaliger Kanzleipartner Alexander Heinig, der seine Karriere ebenfalls als Neonazi-Skinhead auf Rechtsrockbühnen begann, vertritt regelmäßig die Allgäuer Szene um Voice of Anger und Oldschool Records.
Neonazi unbeeindruckt von Urteil
Amtsrichter Martin Kramer sprach den Neonazi schließlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf Fällen und Volksverhetzung in zwei Fällen in einem Fall in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Billigung von Straftaten in vier Fällen sowie verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. (2 Cs 409 Js 8151/21) Dafür verurteilte er den Krumbacher zu einer Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 15 Euro. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er damit 3750 Euro sowie die Gerichtskosten tragen.
Das Profil von Mike S. auf dem russischen Dienst VKontakte hatten die Ermittler*innen indes allerdings offenbar übersehen. Auch dieses ist gespickt mit neonazistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten – wie übrigens nach wie vor sein Facebook-Profil. Dort kündigt er an, er werde weitermachen und sich nicht vom Verfahren einschüchtern lassen.