Stacheldraht am Konzentrationslager Sachsenhausen.

Geldstrafe für Hitler-Bilder und Vernichtungs-Wünsche

Am Dienstag verurteilt das Landgericht Kempten einen Oberallgäuer zu einer Geldstrafe. Er hatte Hitler-Bilder und Vernichtungs-Wünsche verschickt.

Am Dienstag, dem 1. Februar 2022, musste sich Tobias E. vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem Oberallgäuer zur Last, bereits im Oktober und November 2019 eine Reihe von Bildern an eine WhatsApp-Gruppe mit 29 Personen verschickt zu haben, die jeweils gegen das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verstießen.

Jedes der vier Bilder zeigt Adolf Hitler und ist mit unterschiedlichen Texten versehen, die einem perfiden Humor nach wohl »lustig« sein sollen. Eines etwa zeigt Hitler als DJ, dazu heißt es: »Drop the gas!« Ein anderes Bild zeigt neben Hitler und einer Beleidigung den Vernichtungs-Wunsch »Dich vergase ich als Erstes«.

Das Gericht sah die Vorwürfe aus dem Strafbefehl im Wesentlichen als gegeben an und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Wird das Urteil rechtskräftig, muss Tobias E. nun also insgesamt 3.600 Euro Geldstrafe entrichten. (Az 12 Cs 370 Js 23510/20)


(Titelbild: Sachsenhausen concentration campGeson Rathnow, CC by-nc-sa)


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