Geldstrafe für Mordphantasien und Hitlerbilder

Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen jungen Mann, der Mord-Phantasien gegen Geflüchtete und Feminist*innen, perfide Holocaust-Bezüge sowie Hitlerbilder verbreitete.

Am Mittwoch vergangener Woche musste sich ein junger Mann wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit 24 Jahre alte Angeklagte aus Jettingen-Scheppach war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 3. Dezember 2019 Mitglied einer aus mindestens 100 Teilnehmenden bestehenden WhatsApp Gruppe, als er innerhalb von elf Minuten die folgenden acht Beiträge postete.

Mord-Phantasien gegen Muslimin und Feministin

Zunächst teilte der Angeklagte eine fotografische Abbildung eines Kopfes einer mit einem Kopftuch bekleideten Frau auf der linken Seite sowie zwei Abbildungen des Kopfes eines Soldaten der Wehrmacht auf der rechten Seite. Die Abbildung der Frau ist überschrieben mit dem Satz »ich bin Muslimin und Feministin«; die Abbildungen des Wehrmachtssoldaten enthalten die Aufschrift »Hans, hole das MG«.

Ein zweiter Post zeigt eine Photographie des Kopfes sowie des Oberkörpers von Adolf Hitler, der Dritte eine zeichnerische Darstellung einer Person, an deren rechten Oberarm sich eine Armbinde mit einem Hakenkreuz befindet. Sie hat eine Trillerpfeife im Mund und den rechten Arm mit ausgestrecktem Zeigefinger erhoben. Es trägt die Aufschrift: »Go to Auschwitz«. Das Torhaus des KZ Auschwitz-Birkenau zeigt ein weiteres Photo. Auf die sichtbaren Eisenbahngleise ist ein Achterbahnwagen montiert. Dazu heißt es: »Holo Coaster Tacoon 3«. Darauf erfolgte erneut das Konterfei von Adolf Hitler und der Aufschrift: »Dies amüsiert den Führer.«

Hitler-Bilder und kenternde Geflüchtete

Post Nummer sechs zeigte das Photo einer männlichen Person, die den Hitlergruß zeigt, Nummer sieben einen nahezu nackten und muskulösen Oberkörper, auf dem sich die Photomontage des Kopfes von Adolf Hitler sowie die Aufschrift »verführerisch« befinden.

Zuletzt postete der damals 24-Jährige ein weiteres Photo, das offenkundig ein mit Geflüchteten besetztes Boot zeigt, das gerade kentert und zu sinken droht. Hinter dem Boot befindet sich ein im Vergleich zum Boot übergroßer Adolf Hitler, der das Schiff mit seiner rechten Hand zum Kentern bringt.

Trotz der Verteidigung durch Rechtsanwalt Walter Deistler verurteilte Amtsrichterin Lang den Angeklagten wegen sämtlicher Fälle. Damit hat er sich zweifach der Volksverhetzung und sechsfach des Verwendens von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht. Wird das Urteil (7 Cs 409 Js 10068/21) rechtskräftig, muss er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 4800 Euro, entrichten.


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