Das Amtsgericht Günzburg verurteilt eine Maskenverweigerin aus Ichenhausen zu einer Geldstrafe von 3150 Euro.
Am Donnerstag musste sich eine Ichenhausenerin vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die zur Tatzeit 59-Jährige hielt sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 5. Mai 2021 gegen 13:38 Uhr in den Geschäftsräumen eines Supermarkts in Ichenhausen auf, obwohl sie beim Betreten der Räumlichkeiten die aufgrund der aktuellen Covid19-Schutzmaßnahmen
vorgeschriebene FFP2-Maske nicht trug. Obwohl sie von Seiten einer Mitarbeiterin mehrfach aufgefordert worden war, eine solche Maske aufzusetzen oder aber die Räumlichkeit zu verlassen, kam sie der Aufforderung nicht nach, so die Strafverfolgungsbehörde. Die Weigerung, die Geschäftsräume zu verlassen, brachte sie als Hausfriedensbruch zur Anklage.
Das Amtsgericht Günzburg verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 70 Euro. (2 Cs 102 Js 9934/21) Insgesamt muss die Ichenhausenerin damit 3150 Euro entrichten, wenn sie nicht gegen das Urteil vorgeht.