Für eine ganze Menge homofeindlicher, rassistischer und antisemitischer Nazi-»Witze« auf WhatsApp verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen 32-jährigen Kemptener zu 14 Monaten Haft auf Bewährung.
Am Dienstag musste sich ein 32-jähriger Mann aus Kempten wegen vier Fällen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie fünf Fällen der Volksverhetzung verantworten. Die Taten hatte der damals noch im Ostallgäu wohnhafte Mann nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch WhatsApp-Posts begangen.
Homofeindliche und rassistische Nazi-»Witze«
Ende Dezember 2017 begann der Angeklagte demnach seine Posts mit der Abbildung einer aufblasbaren Ziege und einem gegen Muslime gerichteten homfeindlichen und rassistischen Text. Am 11. Januar 2018 soll er ein Bild einer Person gepostet haben, welche hinter einem Auto am Auspuff sitzt und diesen penetriert. Mittels eines beigefügten Textes erhielt das Bild eine antimuslimisch-rassistische Bedeutung. Am 14. Februar 2018 soll der Angeklagte einen Text gepostet der offenbar einen zynischen antisemitischen Witz über den Holocaust darstellen sollte.
Am 20. April soll der Angeklagte ein Bild von Adolf Hitler gepostet haben, auf dem dieser den rechte Arm hebt. Darauf die Frage: »Wer hat den heut Geburtstag« (Fehler im Original) Am 7. September postete der 32-Jährige erneut ein Bild von Adolf Hitler. Darauf posierte dieser mit Rehen, daneben stand der Text »Schluss mit Hass und Gewalt. Postet Tierbilder«.
Weiter heißt es in der Anklageschrift: »21.06.2018: Der Angeklagte soll ein Bild einer hellhäutigen Frau, welche von einem dunkelhäutigen Mann bedrängt wird«. Dabei stand demnach ein Text, der suggerieren soll, dass Asylsuchende im 11-Minuten-Takt übergriffig gegen »deutsche Frauen« würden. Nur drei Tage später soll der damalige Ostallgäuer »ein Bild von zwei farbigen Fußballspielern gepostet haben«, deren Trikots mit einer rassistischen abwertenden Bezeichnung beschriftet waren.
Reminiszenzen an Hitler und Holocaust
Für den 31. Oktober 2018 wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, erneut ein Bild von Adolf Hitler gepostet zu haben. Darauf der Text: »Hab gehört, es wird ne Stelle frei!?« Schließlich soll er am 6. Dezember mehrere Bilder eines Motorrades, auf welchem Hakenkreuze, Runen und die Aufschrift »Arbeit macht frei« zu sehen sind, gepostet haben. Die Phrase prangte an den Toren verschiedener Konzentrationslager.
Die von der Staatsanwaltschaft ermittelten Sachverhalte bestätigten sich in der Hauptverhandlung am Dienstag im Wesentlichen. So verurteilte Richterin Lessmann den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (Az 8 Ds 360 Js 2096/20)
(Titelbild: »Arbeit macht frei« über dem Haupttor des deutschen KZ Auschwitz in der Nähe von Oświęcim in Polen. By Bibi595, CC BY-SA 3.0)