Weil er Mitte das Jahres sechs Mal mit Hitlergrüßen, Beleidigungen und Nötigungen auffiel, verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen 62-Jährigen aus dem Landkreis zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Wegen drei Fällen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen jeweils in Tateinheit mit Beleidigung und zwei Fällen der Nötigung sowie einer weiteren Beleidigung musste sich am Mittwoch Willibald Z. vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Ostallgäuer zur Last, am 10. Juni 2020, am 13. Juli 2020 und am 26. August 2020 dem jeweiligen Geschädigten gegenüber den Hitlergruß gezeigt zu haben. Durch die Geste habe der Angeklagte den jeweiligen Geschädigten auch beleidigen wollen.
Am 18. Juni 2020 sei der Angeklagte zudem auf einer Landstraße im Ostallgäu gefahren. Als ihm der Geschädigte entgegengekommen sei, habe der Angeklagte sein Fahrzeug mit langsamer Geschwindigkeit bewusst auf die Gegenfahrbahn gelenkt. Hierdurch habe er den Geschädigten zu Abbremsen und Ausweichen zwingen wollen.
Am 20. Juni 2020 soll der 62-Jährige am Straßenrand stehend seinen Vorschlaghammer bewusst auf die Fahrbahn gestreckt haben, um den Geschädigten zum Abbremsen zu zwingen. Nur vier Tage später beleidigte er laut Anklage eine Person mit den Worten: »Wenn du nur verrecken würdest, du Sau!«
Für Amtsrichter Rafael Ruisinger bestätigte sich der angeklagte Sachverhalt. Er verurteilte den Ostallgäuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung. (1 Ds 310 Js 13791/20) Das Urteil ist rechtskräftig.
Update: Das Urteil ist
noch nichtrechtskräftig.