Lochau, 21. Mai 2020. Bei seiner Festnahme macht ein aggressiver Mund- und Nasenschutzverweigerer, der Gäste einer Bäckerei mit einem Metallstuhl attackierte, »wirre Aussagen«. Die Polizei versichert, dass sie nicht rechtsgerichtet waren – ohne den Wortlaut zu kennen.
Am 21. Mai 2020 gegen 14:50 Uhr betrat ein 61-jähriger in Lochau wohnhafter Mann eine Bäckerei in Lochau, ohne dabei einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Aufgrund dessen wurde der Mann von einem Mitarbeiter aufgefordert einen solchen MNS aufzusetzen. Daraufhin geriet der 61-jährige in Rage. Das berichtet die Landespolizei Vorarlberg am Folgetag in einer Mitteilung an die Presse.
Attacke mit Metallstuhl vereitelt
Darauf ging der 61-Jährige laut Polizei in den gastgartenähnlichen Außenbereich der Bäckerei, hob einen Metallstuhl über seinen Kopf und beabsichtigte, die dort anwesenden und unbeteiligten Gäste zu attackieren. Als der Mitarbeiter der Bäckerei dies verhindern wollte, ging der 61-Jährige mit einem Metallstuhl in der Hand auf diesen los.
Dem Angestellten gelang es, den Angreifer von sich weg zu stoßen. Zwischenzeitlich trafen die verständigten Beamten der Polizeiinspektion Hörbranz bei der Bäckerei ein und befragten den 61-jährigen Angreifer zum Vorfall. Dabei habe er sich den Beamten gegenüber äußerst aggressiv verhalten, schrie trotz wiederholter Abmahnung der Mann weiterhin lautstark herum und schlug mit den Händen in Richtung der Beamten. Auf Grund des aggressiven Verhaltens habe ihn die Polizei schließlich festgenommen.
Wirre Aussagen: Wortlaut unbekannt, aber nicht rechts
Da der offensichtlich alkoholisierte 61-Jährige wirre Aussagen und einen verwirrten Eindruck gemacht habe, wurde die Einweisung in das LKH Rankweil anordnet. Diese Einweisung wollte der 61-jährige Lochauer verhindern, indem er sich massiv gegen die einschreitenden Polizisten zur Wehr setzte, so die Polizei. Er soll die Beamten bespuckt und nach ihnen getreten haben. Schließlich habe der tobende Mann fixiert werden und in das LKH eingeliefert werden können. Ein Beamter sei dabei verletzt worden.
Worin genau die »wirren Aussagen« des Lochauers bestanden, konnte die Polizei auf Nachfrage nicht konkretisieren, »da der genaue Wortlaut nicht im Erstbericht der bearbeitenden Polizeiinspektion enthalten war.« Dennoch könne man »aber versichern, dass er weder rechtsgerichtet, noch dem Reichsbürgerwortlaut zuzuordnen war oder fremdenfeindliche Texte beinhaltete.«
(Quelle: Pressebericht Nr. 2477 der Landespolizeidirektion Vorarlberg vom 22.05.2020)