Rassistische Beleidigung ohne Bezug zur Herkunft?

Die Staatsanwaltschaft Memmingen ist unsicher, ob die gegen einen Eritreer gerichtete Bezeichnung »schwarzes Tier« rassistisch ist und stellt Verfahren wegen Volksverhetzung ein.

Wegen Volksverhetzung ermittelte die Staatsanwaltschaft Memmingen zunächst gegen eine Frau, die am 10. Dezember 2018 einen rassistischen Post abgesetzt haben soll. Demnach kommentierte sie einen Bericht auf der Internetseite new-facts.eu über mögliche Sexualdelikte in Egg an der Günz eines eritreischen Staatsangehörigen mit den Worten »da muss man in seinem Dorf Angst haben… Packt mich so ein schwarzes Tier nur einmal an oder kommt meinem Kind zu nahe ….«

Staatsanwaltschaft sieht kein gesichert rassistisches Motiv

Doch die Ermittlungsbehörde stellte das Verfahren ein, »da auf Grund der geführten Ermittlungen nicht hinreichend sicher zu klären war, ob die Beschuldigte den Eritreer wegen seiner Zugehörigkeit zu einer nationalen oder rassischen Gruppe beschimpfte oder böswillig verächtlich machte.« Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass die Beschuldigte den Kommentar nicht ausschließlich auf den mutmaßlichen Täter der Sexualdelikte bezog. Das erklärte ein Sprecher der Memminger Justizbehörde auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen. Bei dieser Bewertung sei unter anderem die Einlassung der Beschuldigten zum Tatvorwurf gewürdigt worden.

Dieselbe Staatsanwaltschaft ließ auch bei einem anderen Fall aus Bellenberg von Anfang Dezember den Vorwurf der Volksverhetzung fallen. Ein von Allgäu ⇏ rechtsaußen veröffentlichtes Video dokumentierte einen Autofahrer, der mit einem Messer einem Schwarzen in aller Öffentlichkeit den Tod androhte und am Bahnhof lautstark in eine rassistische Hasstirade verfiel. Für die Staatsanwaltschaft war das nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.


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