Kempten, 18. Juli 2019. Ein 39-Jähriger attackiert erst einen Bekannten, dann die Polizei und erhebt schließlich seinen Arm zum Hitlergruß.
Nach einer Mitteilung über eine Auseinandersetzung in der Bodmanstraße in Kempten wurde einem Beteiligten ein Platzverweis ausgesprochen. Das berichtet die Polizei. Der Mann habe erst seinen Bekannten attackiert und leicht verletzt und sich dann weiterhin äußerst aggressiv und uneinsichtig verhalten. Der 39-Jährige leistete demnach den Anweisungen der eingesetzten Polizisten keine Folge und versuchte anstatt dessen, die Beamten anzugreifen. Deshalb habe er schließlich zu Boden gebracht und gefesselt werden müssen.
Die Polizisten seien davon ausgegangen, dass der Beschuldigte ärztliche Hilfe benötigte und stufte ihn als »fremdgefährlich« ein. Deshalb wie sie ihn in ein nahegelegenes Krankenhaus ein. Ihn erwarte nun eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nebenbei erwähnt der Polizeibericht noch, dass der Mann »den Beamten gegenüber auch den sog. ›Hitlergruß‹ zeigte«. weshalb er sich zudem wegen einem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafrechtlich verantworten müssen wird.
(Quelle: Pressemeldungen der Polizei vom 19. Juli 2019.)
Wir haben diesen Beitrag entfernt, da er unseren Moderationskriterien an den Folgenden Punkten widerspricht.
Allgäu ⇏ rechtsaußen ist keine Plattform zur Verbreitung oder Relativierung
[X] rechter,
[X] rassistischer und ausländerfeindlicher,
[ ] antisemitischer,
[ ] antiislamischer,
[ ] sexistischer oder
[ ] homofeindlicher
Hetze und Propaganda. Dazu zählt auch die [ ] Verharmlosung oder Rechtfertigung der von uns berichteten rechtsradikalen Taten und die [X] Werbung für Medien und Personen, die entsprechende Inhalte verbreiten.
Zudem ist Allgäu ⇏ rechtsaußen der falsche Ort zur Begehung von Straftaten wie
[ ] Beleidigung,
[ ] Bedrohung,
[ ] Volksverhetzung, insbesondere durch
[ ] Relativierung, Leugnung oder Verherrlichung des Holocaust und anderer Taten der nationalsozialistischen Terrorherrschaft oder
[ ] Aufruf zu Straftaten.
Der Beitrag wird gegebenenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.
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