Statt Steuern zu zahlen droht ein 49-Jähriger Reichsbürger mit Klagen vor dem Internationalen Gerichtshof. Damit hat er aber keinen Erfolg. Wegen versuchter Erpressung wird er selbst verurteilt.
Am 2. August 2018 verurteilte das Amtsgericht Memmingen einen 49-jährigen Reichsbürger zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt und dem Angeklagten auferlegt, 800 Euro an die gemeinnützige Einrichtung SKM zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Fall ist im stressigen Redaktionsalltag untergegangen und nun am Ende des Jahres wieder aufgetaucht. Um einer vollständigen Dokumentation rechtsradikaler Umtriebe im Allgäu möglichst Nahe zu kommen, liefern wir ihn nun zwischen den Jahren nach.
Bundesrepublik als Firma
Laut Anklage hatte Thomas W. Steuern nicht bezahlt – 17000 Euro beim Finanzamt Memmingen und 700 Euro Gewerbesteuer bei der Stadt Mindelheim. Das berichtet die Allgäuer Zeitung. Anstatt seine Schulden zu begleichen, habe er den Sachbearbeitern und dem Bürgermeister schriftlich mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gedroht und Schadensersatz gefordert. Denn: Er erkennt den Staat nicht an, weshalb dessen Forderungen nichtig seien.
Wegen Briefen aus dem Jahr 2016 ordnete die Staatsanwaltschaft den 49-Jährigen den Reichsbürgern zu. Darin habe er bereits argumentiert, dass es Deutschland als Staat nicht gebe, die Bundesrepublik lediglich eine Firma sei. Folglich habe das Finanzamt seit 1990 Geld ohne Rechtsgrundlage verlangt. Deshalb fordere er die Rückzahlung seines Geldes sowie die Löschung seiner Steuernummer.
Reichsbürger-Ideologie als vermeintlicher Ausweg
Nachdem im Vorjahr die Selbstständigkeit von Thomas W. in die Brüche gegangen sei, habe er die ausstehende Steuer nicht mehr begleichen können und will im Internet auf entsprechende Reichsbürger-Schreiben gestoßen sein. Nur damit habe er sich zu helfen gewusst. Die Richterin bemerkte seine Vorstrafen, die sie ebenfalls dem Umfeld der Reichsbürger zugeordnet habe.
Heute will Thomas W. nichts mehr mit Reichsbürgern zu tun und etwa ein Jahr vor der Gerichtsverhandlung das Schreiben solcher Briefe eingestellt haben. Daran sollte er sich angesichts des Urteils auch halten. Denn »sonst heißt es Gefängnis«, warnte die Richterin.
(Titelbild: Briefkastenaufschrift an einem Reichsbürgerprojekt im Allgäu. Besuch von der Polizei gab’s trotzdem. ©S. Lipp; Az. 7 Ds 229 Js 20404/16)