Im Juli zeigte ein 47-Jähriger auf dem Balkon seiner Wohnung in Pfronten den Hitlergruß und brüllte »Sieg Heil«. Das Amtsgericht Kaufbeuren schickt ihn dafür für sechs Monate hinter Gitter.
»Hob i id g’macht.« Flapsig wies Michael W. am Montag auf Nachfrage von Richterin Ritter den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurück. Die hatte ihn in Kaufbeuren wegen eines Hitlergrußes vor Gericht gebracht. Den habe er laut Anklage am Abend des 1. Juli auf dem Balkon seiner Mietwohnung in Pfronten gezeigt und »Sieg Heil« dazu gerufen.
Kündigung mit Hitlergruß quittiert
Mehrere Belastungszeugen, die die Richterin zur Tat befragte, stützen die Version der Staatsanwaltschaft. Georg K. erklärte, er sei an diesem Tag zu einem Streit gestoßen, den W. lauthals über einen dazwischenliegenden Balkon hinweg mit einem Nachbarn führte. Seit kurz nach seinem Einzug im Jahr 2011 falle der Angeklagte immer wieder unangenehm auf, so der Wohnungseigentümer.
Deshalb sei dem 74-jährigen Immobilienbesitzer an diesem Tag der Kragen geplatzt und er sprach dem Mieter die fristlose Kündigung aus. Doch bis heute sei es ihm trotz Räumungsklage nicht gelungen, den 47-Jährigen vor die Türe zu setzen. Die Kündigung habe der hartnäckige Mieter damit quittiert, den rechten Arm zum Hitlergruß zu erheben und »Sieg Heil« zu rufen.
»Geh zurück in dein Land«
Der Nachbar bestätigte diesen Ablauf: »Er hat mich beleidigt, aber ich bin auf dem Balkon sitzen geblieben«, sagte der 54-jährige CNC-Fräser. So sei es zu dem Streit gekommen, auf den auch die Mieterin Csilla M. aufmerksam geworden ist. Die 26-jährige Kellnerin sagte ebenfalls aus, dass sie die Tat beobachtete.
Die junge Frau aus Ungarn weigerte sich zwar, die Geste des Angeklagten zu wiederholen. Doch auch ihre Beschreibung nach war es eindeutig ein Hitlergruß, was sie gesehen hatte. Schon früher sei sie von Michael W. beschimpft worden. »Geh zurück nach Ungarn in dein Land«, habe er etwa gesagt. Auch andere Mieter habe W. ähnlich angegangen.
Angeklagter gibt sich als Opfer
So etwas habe er noch nie getan, verteidigte sich der Angeklagte, »obwohl ich bei der Bundeswehr war«. Die Vorwürfe müsse sich sein Vermieter ausgedacht haben, um ihn aus seiner Wohnung zu mobben. »Noch nie habe ich jemanden bedroht oder beleidigt«, behauptete der 49-Jährige.
»Wir haben hier also«, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft an den Angeklagten gerichtet, »einen CNC-Fräser aus Spanien, eine Kellnerin aus Ungarn und einen deutschen Immobilienbesitzer, die sich gegen Sie verschworen haben, um sie aus Ihrer Wohnung zu mobben?« Das aber »kaufe ich Ihnen beim besten Willen nicht ab.«
Die Zeugen seien glaubwürdig, der Angeklagte dagegen bereits vierfach wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestraft. Erst vier Monate vor dem Hitlergruß hatte das Amtsgericht Kaufbeuren Michael W. zu sechs Monaten Haft verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die müsse jetzt widerrufen und der Angeklagte nunmehr zu acht Monaten verurteilt werden.
»Passt genau ins Bild in Hinsicht auf Ihre Einstellung zu Hitler«
Selbst seine eigene Verteidigerin konnte Michael W. nicht überzeugen. »Glaubt man den Ausführungen meines Mandanten, wäre er freizusprechen«, sagte Rechtsanwältin Theresa Pilz in ihrem Plädoyer. Ansonsten solle doch wenigstens die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Kaufbeurer Juristin.
Amtsrichterin Ritter ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft im Grunde gefolgt. Bei der Strafhöhe war sie allerdings etwas milder. Wenn ihr Urteil rechtskräftig wird, muss Michael W. sechs Monate für den Hitlergruß im Juli absitzen und mit dem Widerruf seiner Bewährung rechnen. Wie der Angeklagte nach den Zeugenaussagen ausländische Mitbürger behandle, begründete Ritter ihr Urteil, »passt für mich genau ins Bild in Hinsicht auf ihre Einstellung zu Hitler.«
(Titelbild: Sachsenhausen concentration camp, Geson Rathnow, CC by-nc-sa; Aktenzeichen: 8 Ds 410 Js 13461/18)