Er drohte in typischer Reichsbürger-Manier dem Landrat Hans-Joachim Weirather, seinem Vorgänger Hermann Haisch und weiteren Beamten. Am Donnerstag ließ der Allgäuer den Prozess platzen, den er sich damit einhandelte.
Am 19. Mai 2016 forderte das Landratsamt Unterallgäu Hermann H. auf, einen gültigen Versicherungsnachweis für seinen PKW vorzulegen oder das Fahrzeug außer Betrieb zu setzten. Statt dem nachzukommen, reagierte der 1948 im Unterallgäu geborene H. mit einer Vorgehensweise, wie sie für sogenannte Reichsbürger typisch ist.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft drohte der Mann in einem Antwortschreiben mit einer Strafanzeige in Washington DC und beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, falls nicht binnen 14 Tagen sämtliche Verfahren gegen ihn eingestellt oder deren Grundlage genannt würde.
»Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation.«
Im weiteren Verlauf verschickte der Mann weitere Schreiben und verschärfte im August die Forderung. Die betroffenen Behördenmitarbeiter, darunter Landrat Hans-Joachim Weirather und sein Vorgänger Hermann Haisch, forderte er darin auf:
»Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen dann in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.«
Zudem forderte der Mann verschiedene beglaubigte Gründungsurkunden des Staates, »des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt, auf welches Sie Ihre Vereidigung begründen.«
Auch hier setzte der Mann eine Frist von 14 Tagen und drohte, eine Nichterfüllung würde als »unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 5.000 EUR« zu Gunsten des Beschuldigten sowie einer Veröffentlichung und Eintragung in einem »internationalen Schuldnerverzeichnis« gewertet.
Staat bestraft Staatsleugner
Vorformulierte Schreiben mit diesem Wortlaut kursieren im Internet auf Seiten, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Deshalb, so die Argumentation, könne man sich mit derartigen Schreiben dem Zugriff der Behörden entziehen.
Für Hermann H. ging das nach hinten los. Die Staatsanwaltschaft wertete sein Verhalten als versuchte Nötigung in drei Fällen und verfasste einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, weshalb es am Donnerstag vergangener Woche zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Memmingen kommen sollte. Allerdings tauchte der Mann nicht auf, der Prozess platzte.
Damit wird der Einspruch des Beschuldigten mit Wohnhaft in Schwangau nun wegen seines Nichterscheinens aller Voraussicht nach verworfen. Dann wird Hermann H. die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe in Höhe von beinahe 5.000 Euro bezahlen müssen.
(Symbolbild: Giebel am Hauptgebäude des Amtsgerichtes Memmingen, CC BY-SA 3.0, Thomas Mirtsch)